3.2.2. Leitseite zu Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien |
Übersicht
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1. GHS Global Harmonized System ... zum Text
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2. ChemG Chemikaliengesetz Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
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3. GefStoffV Gefahrstoffverordnung GefStoffVO Gefahrstoffverordnung .. zur Quelle: http://www.baua.de/nn_12292/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/pdf/Gefahrstoffverordnung.pdf
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4. TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin( baua) : Übersicht über die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) baua TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen baua TRGS - Bekanntmachung 220 Für jeden Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt worden sein. Dieses hat der Hersteller oder der, der den Gefahrstoff in Verkehr bringt, breitzustellen. Das Sicherheitsdatenblatt hat eine festgelegte Form. baua TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeit mit Gefahrstoffen Bekanntmachung 220 baua TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen baua Bekanntmachung 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
baua TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
baua TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
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5. RISU NRW Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen Die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht ..." (RISU) ist eine Zusammenfassung aller gültigen Gesetze und Verordnungen, so wie sie die Schule betreffen. Die Richtlinien zur Sicherheit, gültig für alle Bundesländer, sind durch spezielle Einlassungen für das Land NRW ergänzt.
Unter der Website der Unfallkassen-NRW sichere-schule.de ist eine Umsetzung der RISU in einer animierten Darstellung zu sehen. Hier sind alle Bereiche, die die Schule betreffen, über Piktogrammen und Bilder auswählbar und werden dann speziell für die Belange der Schule erläutert. Die Bereiche sind unter anderem sind:
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6. Gefährdungsbeurteilung Die gesetzlichen Bestimmungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern und Schlülern, müssen auf den Arbeitsprozess vor einem Experiment geklärt sein. Dazu muss für jedes Experiment eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Die Website der Unfallkassen-NRW sichere-schule.de enthält über 100 Gefährdungsbeurteilungen von Experimenten. Diese müssen an den eigenen Unterricht angepasst werden und sind deshalb als Word-Dateien ausgeführt. Sie dienen auch als Muster zur Anfertigung eigenen Gefährdungsbeurteilungen.
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7. Kernlehrpläne Alle aktuellen Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW findet man auf dem Bildungsserver des Landes: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html ... zur Suchmaske ...zur Leitseite Lehrplannavigator
zur Kopie des Kernlehrplans NRW Hauptschule Naturwissenschaften zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gesamtschule Naturwissenschaften zur Kopie des Kernlehrplans NRW Realschule Chemie zur Kopie des Kernlehrplans NRW Realschule Physik
zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Biologie zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Chemie zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Mathematik zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Physik
zur den Definitionen der Operatoren , die im Zentralabitur verwendet werden (Zusammenfassung)
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Gefährdungsbeurteilung wikipedia |
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Autor: |
Klaus-G. Häusler; haeusler[at]muenster[dot]de
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