3.2.2. Leitseite zu Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien

 

Übersicht

1. GHS Global Harmonized System

2. ChemG Chemikaliengesetz

3. GefStoffV Gefahrstoffverordnung

4. TRGS Technische Richtlinien Gefahrstoff

5. RISU NRW Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

6. Gefährdungsbeurteilung

7. Kernlehrpläne

Literatur

 

 

1. GHS Global Harmonized System

... zum Text

 

 

2. ChemG Chemikaliengesetz

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen

Quelle: Bundesministerium der Justiz JURIS als hmtl-Datei, vernüpft;

Gesamtausgabe als .html-Datei , als .pdf-Datei

... zum Chemikaliengesetz in dieser Website vom 2.7.2008, geändert am 11.08.2010

 

 

3. GefStoffV Gefahrstoffverordnung

GefStoffVO Gefahrstoffverordnung

.. zur Quelle: http://www.baua.de/nn_12292/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/pdf/Gefahrstoffverordnung.pdf

... in dieser Website

Ausnahmen für das "In-Verkehr-bringen" von Gefahrstoffen regelt die

"Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)"

Quelle: Bundesministerium der Justiz JURIS als hmtl-Datei

 

 

4. TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin( baua) : Übersicht über die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

baua TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen

baua TRGS - Bekanntmachung 220

Für jeden Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt worden sein. Dieses hat der Hersteller oder der, der den Gefahrstoff in Verkehr bringt, breitzustellen. Das Sicherheitsdatenblatt hat eine festgelegte Form.
... zu den Angaben, die in einem Sicherheitsdaten enthalten sein müssen.

Hierin wird auch die Fachkunde beschrieben, die zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern erforderlich ist: Anlage 2

baua TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeit mit Gefahrstoffen Bekanntmachung 220

baua TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen

baua TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition

baua Bekanntmachung 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
Hierin wird unter Abschnitt 4 auch die Regelung für die Übergangszeit bis zur endgültigen Gültigkeit des GHS-Systems enthalten.

baua TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
Unter Abschnitt 4.4.2 wird die Gestaltung der Arbeitsorganisation beschrieben. Diese Arbeitsorganisation enthält wichtige Punkte, die auch unter den Begriff "Gute Laborpraxis" fallen.

baua TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

 

 

5. RISU NRW Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

Die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht ..." (RISU) ist eine Zusammenfassung aller gültigen Gesetze und Verordnungen, so wie sie die Schule betreffen.

Die Richtlinien zur Sicherheit, gültig für alle Bundesländer, sind durch spezielle Einlassungen für das Land NRW ergänzt.

Unter der Website der Unfallkassen-NRW sichere-schule.de ist eine Umsetzung der RISU in einer animierten Darstellung zu sehen. Hier sind alle Bereiche, die die Schule betreffen, über Piktogrammen und Bilder auswählbar und werden dann speziell für die Belange der Schule erläutert.

Die Bereiche sind unter anderem sind:

  • Technik
  • Biologie
  • Chemie (Arbeitshilfe: 100 Muster Gefährdungsbeurteilungen)
  • Physik
  • Informatik

 

 

6. Gefährdungsbeurteilung

Die gesetzlichen Bestimmungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern und Schlülern, müssen auf den Arbeitsprozess vor einem Experiment geklärt sein. Dazu muss für jedes Experiment eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Die Website der Unfallkassen-NRW sichere-schule.de enthält über 100 Gefährdungsbeurteilungen von Experimenten. Diese müssen an den eigenen Unterricht angepasst werden und sind deshalb als Word-Dateien ausgeführt. Sie dienen auch als Muster zur Anfertigung eigenen Gefährdungsbeurteilungen.

 

 

7. Kernlehrpläne

Alle aktuellen Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW findet man auf dem Bildungsserver des Landes:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html

... zur Suchmaske

...zur Leitseite Lehrplannavigator

 

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Hauptschule Naturwissenschaften

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gesamtschule Naturwissenschaften

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Realschule Chemie

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Realschule Physik

 

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Biologie

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Chemie

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Mathematik

zur Kopie des Kernlehrplans NRW Gymn. 8 Physik

Anmerkung: Merkwürdigerweise ist im Bewusstsein der Chemie-Schaffenden immer noch nicht das Denken in Systemen angekommen!

Zitat aus den Kernlehrplänen:

"Kompetenzerwartung im Fach Chemie (Prozessbezogene Kompetenzen) Abschnitt 3 der Richtlinien

Die Basiskonzepte des Faches Chemie sind in Kapitel 3.2 dargestellt. Sie werden jeweils im Zusammenhang skizziert, bevor die zugehörigen konzeptbezogenen
Kompetenzen dargestellt werden. Der Übersicht halber werden hier die Basiskonzepte
aller drei Fächer aufgeführt.

 
Basiskonzepte
Chemie Chemische
Reaktion
Struktur der Materie Energie  
Biologie System Struktur und Funktion Entwicklung  
Physik System Struktur der Materie Energie Wechselwirkung


Die Fächer Chemie und Physik beschreiben wegen der Notwendigkeit der Verwendung
einheitlicher Begriffe die Basiskonzepte „Struktur der Materie“ und „Energie“
gemeinsam. Die fachspezifisch konkretisierten Kompetenzerwartungen zu diesen
Basiskonzepten werden allerdings in beiden Lehrplänen getrennt ausgewiesen."

Zitatende

zur den Definitionen der Operatoren , die im Zentralabitur verwendet werden (Zusammenfassung)

 

 

 

Literatur

Gefährdungsbeurteilung wikipedia

Autor:

Klaus-G. Häusler; haeusler[at]muenster[dot]de