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Methode: "gute Laborpraxis" meth_umgang_gefahrstoff.htm 20.03.2012 |
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Inhalt
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1. Natürliches Gleichgewicht und naturwissenschaftliche Forschung Ziel der naturwissenschaftlichen Forschung ist das Erkennen der Natur über die zufälligen Gegebenheiten der Natur hinaus. - Die natürlichen Evolution bezieht ihren Fortschritt aus zufälligen Variationen von Lebewesen und deren Eignung zur Anpassung an veränderte Lebensbedingungen. Das Wesen der menschlichen Forschung ist es, durch gezielt herbeigeführte Veränderungen, Erkenntnisse über Zusammenhänge in der Natur zu gewinnen. Zweck der Herbeiführung gezielter Veränderungen ist die Erkenntnis neuer, noch unbekannter Zusammenhänge, um die Lebensbedingungen des Menschen zu erleichtern. Will man etwas herausfinden, was nicht unmittelbar in der Natur erkennbar ist oder vorkommt, muss man Einfluss auf die Natur ausüben. Einflussnahme führt zu einer Störung des natürlichen Gleichgewichts. Die Naturwissenschaften befassen sich mit den messbaren Eigenschaften der Natur. Unterschiede zum existierenden Gleichgewicht der Natur herzustellen macht Arbeit und Mühe und geschieht im Labor (lat. labor die Arbeit, die Mühe).
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2. System, Umgebung, Systemgrenze und Gleichgewicht Im Labor grenzt man einen Teil der Natur ab und nennt diesen Teil System. Den Rest der Natur nennt man Umgebung. Die Abgrenzung von System und Umgebung nennt man Systemgrenze. Die Systemgrenze kann rein gedanklich sein, sie kann aber auch materiell, z. B. als Wandung, existieren. Je nach Zweckmäßigkeit rechnet man mitunter die Systemgrenze entweder zum System oder zur Umgebung. Man untersucht im Labor, wie sich das System auf Einflüsse aus der Umgebung verändert. Die Summe der Veränderung im System und der Umgebung sind entgegengesetzt gleich. Überlässt man lange Zeit ein System sich selbst, so setzt es sich mit seiner Umgebung ins urspüngkiche Gleichgewicht.
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Angeregtes Gleichgewicht und Gefahrstoff Um ein natürliches Gleichgewicht zu stören, muss man Energie aufwenden oder/und eine Umverteilung von "Stoffen" vornehmen. Stoffe, die Energie aufgenommen haben, sind "angeregte" oder "aktivierte" Stoffe. Die angeregten Stoffe befinden sich in einem "angeregten" Gleichgewicht. Stoffe, deren Konzentration durch den Menschen deutlich über das in der Natur vorkommenden Gleichgewicht gesteigert wurde, nennt man Chemikalien. Gefahrstoffe sind angeregte Stoffe, die bei Kontakt mit Stoffen eines empfindlichen biologischen Gleichgewichts, zu einer Störung führen, die man als Vergiftung bezeichnet. Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind daher besondere Maßnahmen erforderlich.
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Für alle menschlichen Tätigkeiten und Unterlassungen gilt das Verursacherprinzip. Das heißt, alle Kosten zur Herstellung des natürlichen Gleichgewichts nötig werden, sind dem Verursacher anzulasten. Das gilt genau so für die Arbeiten eines Naturwissenschaftlers im Labor. Der Naturwissenschaftler hat seine Tätigkeiten vor sich selbst und der Allgemeinheit zu verantworten. Aus der Erfahrung heraus haben sich Denkweisen und Verfahrensweisen herauskristallisiert, die den verantwortungsvollen Umgang mit Stoffen auch beim Arbeiten mit unbegannten Stoffen gewährleisten künnen. Viele der Regeln sind als "Gute Laborpraxis" bekannt und sind in den Technischen Regeln für Gefahstoffe (TRGS 500) festgeschrieben Kriterium für die Verantwortbarkeit ist die Abwägung zwischen Nutzen und Schaden eines Experiments. Der Nutzen besteht in einem Erkenntnisgewinn, verbunden mit der Hoffnung, aus der Erkenntnis Vorteile für Alle gewinnen zu können. Der Schaden besteht in der Störung der natürlichen Lebensbedingung und dem Risiko, die Lebensbedingungen für Alle zu verschlechtern. Alle Tätigkeiten und Unterlassungen sind mit einem Risiko verbunden. Unter dem Risiko versteht man das Produkt aus Gefährdungsgrad und Gefährdungswahrscheinlichkeit. Die gute Laborpraxis stammt aus der Erfahrung mit Tätigkeiten im Labor und hat das Ziel das Restrisiko beim Arbeiten im Labor zu minimieren. - Ein Restriko bleibt immer! Da sich die naturwissenschaftlicher Forschung teilweise auf vollkommen unbekannte Bereiche der Natur erstreckt, können mitunter die entstehenden Kosten und Lasten nicht zu Beginn erkannt werden. Nur in diesem Falle gilt das Gemeinlastprinzip. ... siehe auch: Sicheres und sachgerecht Arbeiten in der Halbmikrotechnik
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4.1. Umgang mit Stoffen, insbesondere Gefahrstoffen | |
Vor dem Betreten eines Raumes, in dem Gefahrstoffe lagern oder gehandhabt werden (z.B. Labor), sind persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Mit unbekannten Stoffen muss umgegangen werden wie mit gefährlichen Stoffen, besonders dann, wenn sie in einem chemischen Prozess hergestellt worden sind. Vor dem Öffnen eines Gefäßes sind alle verfügbaren Informationen über den Umgang mit dem Stoff einzuholen. Beim Umfüllen von Chemikalien müssen diese vollständig erfasst werden. Das Umfüllen von Stoffen geschieht immer in einem leicht zu reinigenden Raum oder über einer leicht zu reinigenden Fläche: Giftige Gase werden im Abzug umgefüllt, Flüssigkeiten und Feststoffe über einer sauberen Auffangschale. Beim Umgang mit Gasen besteht unmittelbare Gefahr der Vergiftung, weil der erwachsene Mensch etwa 15 Atemzüge pro Minute machen muss! Beim Umgang mit Flüssigkeit besteht mittelbare Gefahr, da sie unbemerkt und ohne Absicht an Stellen gelangen kann, wo sie nicht hin darf. Essen, Trinken und Hautkontakt kann man jedoch in der Regel leicht vermeidet. Beim Umgang mit Feststoffen besteht nachhaltige Gefahr. Man kann sie ordnungsgemäß lagern. Sie stellen erst eine Gefahr dar, wenn sie absichtlich in eine neue Umgebung gebracht werden. Sind die Lagerungesorte und die Inhalte des Lagers nicht mehr bekannt, stellen diese Lagerstätten eine Gefahr für die nächsten Generationen dar. Man entnimmt einem Vorratsgefäß nur so große Portionen an Chemikalien, wie sie für den Versuch benötigt werden. Vor dem Experiment müssen Vorrate entfernt werden. Wurde eine zu große Stoffportion dem Vorratsgefäß entnommen, so muss der Überschuss in das Gefäß zurückgegeben werden. Das setzt voraus, dass die Chemikalien bei der Entnahme oder beim Umfüllen nicht verunreinigt wurden!
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4.2. Entsorgung | |
Eine Chemikalie muss fachgerecht entsorgt werden. Entsorgung setzt also Fachkenntnis voraus. Das bedeutet, dass die Chemikalien in einen umweltverträglichen Stoff umgewandelt werden muss, bevor sie aus dem Labor entfernt werden. Ebenso dürfen chemische Produkte das Arbeitsfeld eines Chemiewerks oder technischen Betriebes nur mit einer gewissen Restreaktivität verlassen. Die chemische Reaktivität muss auf die Zwecke beschränkt sein, die das chemische Produkt erfüllen soll. Der Hersteller für die Kennzeichnung der verbliebenen Gefahren bei dem chemischen Produkt verantwortlich.
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Literatur | |
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